Öffentliche Auflage Teilzonenplan Oberbrenden und Landegg-Seeblick

5. Februar 2015
Teilzonenplan Oberbrenden und Teilzonenplan Landegg - Seeblick

In Anwendung von Art. 46 ff Baugesetz hat der Gemeinderat Lutzenberg beschlossen,

  • den Teilzonenplan Oberbrenden, GB Nr. 205 und 206, Oberbrenden, Lutzenberg und
  • den Teilzonenplan Landegg – Seeblick, Wienacht-Tobel

vom 06. Februar 2015 bis 9. März 2014 auf der Gemeindeverwaltung Lutzenberg öffentlich aufzulegen.

Allfällige Einsprachen gegen den Teilzonenplan Oberbrenden oder den Teilzonenplan Landegg-Seeblick sind schriftlich begründet, innerhalb der vorgenannten Frist, bei der Gemeindeverwaltung Lutzenberg, z.Hd. des Gemeinderats einzureichen.

Zu Einsprachen und Rekursen (Art. 47 Baugesetz) nach diesem Gesetz und den Ausführungserlassen ist legitimiert (Art. 111 Baugesetz), wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat.

Nach Bereinigung allfälliger Einsprachen wird der Teilzonenplan Tan und der Quartierplan Tan gemäss Art. 48 ff Baugesetz dem Departement Bau und Umwelt von Appenzell A.Rh. zur Genehmigung unterbreitet. Die beiden Ortsplanungsinstrumente treten nach deren Genehmigung in Rechtskraft.

Lutzenberg, 4. Februar 2015 Gemeinderat Lutzenberg

Zugehörige Objekte

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