Öffentliche Auflage Teilzonenplan Haufen, GB Nr. 81 und 333, Haufen, Lutzenberg

3. Juli 2015
Teilzonenplan Haufen / Nochmalige öffentliche Auflage

In Anwendung von Art. 46 ff Baugesetz hat der Gemeinderat Lutzenberg beschlossen,

  • den Teilzonenplan Haufen, GB Nr. 81 und 333, Haufen, Lutzenberg

vom 3. Juli 2015 bis 5. August 2015 auf der Gemeindeverwaltung Lutzenberg öffentlich aufzulegen.

Allfällige Einsprachen gegen den Teilzonenplan Haufen sind schriftlich begründet, innerhalb der vorgenannten Frist, bei der Gemeindeverwaltung Lutzenberg, z.Hd. des Gemeinderats einzureichen.

Zu Einsprachen und Rekursen (Art. 47 Baugesetz) nach diesem Gesetz und den Ausführungserlassen ist legitimiert (Art. 111 Baugesetz), wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat.

Nach Bereinigung allfälliger Einsprachen wird der Teilzonenplan Haufen, GB Nr. 81 und 333, Haufen, gemäss Art. 48 ff Baugesetz dem Departement Bau und Umwelt von Appenzell A.Rh. zur Genehmigung unterbreitet. Die beiden Ortsplanungsinstrumente treten nach deren Genehmigung in Rechtskraft.

Lutzenberg, 2. Juli 2015
Gemeinderat Lutzenberg

Zugehörige Objekte

Name
Bericht_150409.pdf Download 0 Bericht_150409.pdf
TZP_Haufen_81-333_150119.pdf Download 1 TZP_Haufen_81-333_150119.pdf