Teilrevision Gemeindeordnung - Vernehmlassung
Gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat bei Vorlagen zu allgemeinverbindlichen Reglementen sowie bei anderen wichtigen Geschäften die interessierten Kreise zur Vernehmlassung einzuladen. Gerne laden wir Sie dazu ein.
In der Beilage finden Sie die Erläuterungen sowie den Text zur Änderung des besagten Artikels. Sie haben die Möglichkeit, bis zum 7. Mai 2016 innerhalb des Vernehmlassungs-verfahrens Stellung zur Teilrevision zu nehmen. Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie auch auf unserer Homepage unter „Aktuelles“.
Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens wird der Gemeinderat einen Bericht über die Eingaben erstellen, und allfällige Anpassungen in die Teilrevision einfliessen lassen. Über die Teilrevision der Gemeindeordnung wird anschliessend eine Volksabstimmung durchgeführt.
Besten Dank.
Freundliche Grüsse
Gemeinderat Lutzenberg
Zugehörige Objekte
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Teilrevision_Gemeindeordnung_Art_6_Vernehmlassung.pdf | Download | 1 | Teilrevision_Gemeindeordnung_Art_6_Vernehmlassung.pdf |