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Antwort des Gemeinderates Lutzenberg zur Petition vom März 2009

Der Gemeinderat Lutzenberg hat mit Schreiben vom 15. Januar 2010 die Petition der Bevölkerung vom März 2009 beantwortet. In der Folge wird der Wortlaut des Antwortschreibens wieder gegeben.

Lutzenberg, 15. Januar 2010

Antwort des Gemeinderates Lutzenberg zur Petition vom März 2009

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit diesem Schreiben beantwortet der Gemeinderat die Petition, welche Sie im März 2009 unterzeichnet haben und am 17. Dezember 2009 von den Herren Luzius Studer, Rolf Junkert, Claudio Battocletti, Viktor Klausberger und Andreas Tonner eingereicht wurde. Der Gemeinderat stellt fest, dass Sie Ihre Unterschrift im März 2009 gegeben haben und die Petition neun Monate später eingereicht worden ist.

Wir haben grosses Verständnis für Ihre Petition und bedanken uns, dass zu einem Zeitpunkt, als es noch keine politische Verhandlungslösung gab, so viele Einwohnerinnen und Einwohner die Position des Gemeinderates gestärkt haben. Weil nun einige Zeit verstrichen ist, gehen wir im Folgenden noch einmal auf die Ausgangslage und die politische Lösung ein und beantworten dann die Fragen der Petition.

Ausgangslage März 2009

Die St. Galler Behörden mieten die Liegenschaft Landegg für die Errichtung eines kantonalen Durchgangszentrums mit bis zu 150 Personen. Der Betrieb soll im April 2009 gestartet werden. Zeitliche Beschränkung: Keine. Rund 280 Meter entfernt liegt das Durchgangszentrum des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Zeitliche Beschränkung: Keine.

Damit war eine grosse Gefahr verbunden, in Wienacht-Tobel zwei Durchgangszentren für bis zu 200 Personen auf unbeschränkte Zeit aufgedrückt zu erhalten. Um dieser Gefahr entgegen zu wirken, hat der Gemeinderat im Frühjahr 2009 einstimmig entschieden, sich in die Verhandlungen zwischen den Kantonen einzuzwängen. Dies, obwohl die Gemeinde keine Vertragspartei war und auch heute nicht ist.

Politische Lösung November 2009

Nach vielen intensiven Gesprächen und Verhandlungen zwischen März und November einigten sich die Parteien auf folgende Lösung (vgl. Schreiben des Gemeinderates Lutzenberg vom 10. November 2009):

  • Schliessung des Durchgangszentrums Alpenblicks
  • Ein gemeinsames Durchgangszentrum Landegg
  • Die durchschnittliche Belegung darf 107 Personen nicht überschreiten bei einer garantierten Maximalbelegung von 125 Personen
  • Zeitliche Befristung des Betriebes auf 12 Jahre
  • Betreuung rund um die Uhr (7 Tage à 24 Stunden)
  • Verkauf der Liegenschaft Alpenblick durch den Kanton Appenzell Ausserrhoden an die Gemeinde Lutzenberg

Diese Punkte sind in einer Leistungsvereinbarung zwischen den beiden Kantonen, welche dem Gemeinderat Lutzenberg vorliegt, schriftlich und nachvollziehbar geregelt und gegenseitig von den Regierungsräten Karin Keller-Sutter (SG) und Jürg Wernli (AR) unterzeichnet und somit allseitig verbindlich.

Zusätzlich hat der Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden dem Gemeinderat schriftlich bestätigt, dass nach der Integration des Durchgangszentrums Alpenblick in das Durchgangszentrum Landegg die Liegenschaft Alpenblick an die Gemeinde Lutzenberg zu einem bereits heute feststehenden Betrag verkauft wird. Damit besteht die Möglichkeit, den Dorfkern von Wienacht-Dorf nach den Vorstellungen der Gemeinde zu entwickeln.

Beurteilung der politischen Lösung

Der Gemeinderat erachtet das Verhandlungsergebnis als eine den Umständen entsprechend gute Lösung, zumal es in den letzten 20 Jahren überhaupt keine Option auf eine Schliessung des Durchgangszentrums Alpenblick gegeben hat. Die Anliegen der direkt betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner können mit einer Zusammenlegung berücksichtigt werden. Das gemeinsame, zeitlich befristete wie auch von der Auslastung her gedeckelte Durchgangszentrum befindet sich zudem am Ortsrand von Wienacht.

Antworten auf Petition März 2009

Der Gemeinderat teilt den Unmut der Petitionärinnen und Petitionäre in vielen Punkten. Ebenso kritisiert er, dass zu Beginn von einer demokratischen Vertretung der Interessen keine Rede sein konnte. Der Gemeinderat versichert Ihnen, dass er Ihre Ängste und Anliegen sehr ernst nimmt und dementsprechend auch alles daran gesetzt hat, eine für Wien-acht-Tobel unter diesen Umständen optimale Lösung zu erzielen.

Nachfolgend nimmt der Gemeinderat auf die in der Petition gestellten Erwartungen wie folgt Stellung:
  1. Ein Baugesuch für die Anpassung der Gebäude fehlt! Das Baugenehmigungsverfahren ist ohne weiteren Zeitverlust einzuleiten und gemäss geltendem Recht abzuwickeln, mit aufschiebender Wirkung.

2. Ein Gesuch um Genehmigung der Umnutzung der Kurzone fehlt! Die Bauherren sind ohne weiteren Zeitverzug aufzufordern, nach Massgabe des geltenden Rechts ein Gesuch einzureichen, mit aufschiebender Wirkung.

Der Gemeinderat Lutzenberg hat mit Schreiben vom 16. März 2009 das Baudepartement des Kantons St. Gallen aufgefordert, ein Baugesuch für das Durchgangszentrum Landegg auf der Appenzeller-Seite einzureichen. Nach Eingang des Baugesuches hat die Baubewilligungskommission als zuständige Instanz dieses Baugesuch nach den geltenden Vorschriften abgewickelt. Im Einklang mit dem geltenden Recht hat die Baubewilligungskommission am 16. November 2009 die Baubewilligung für die Nutzungsänderung in ein Asylzentrum inkl. baulicher Anpassungen gesprochen. Einem allfälligen Rekurs wurde im Entscheid die aufschiebende Wirkung nicht entzogen. Diese beiden Punkte sind vollumfänglich erfüllt.

Das obengenannte Verfahren betrifft ausschliesslich die Seite der Landegg, welche sich auf Appenzeller Boden befindet. Es bestand zu keiner Zeit für die Gemeinde Lutzenberg die Möglichkeit, auf die rechtliche Situation auf der St. Galler-Seite juristisch Einfluss zu nehmen.

Gegen die appenzellische Baubewilligung vom 16. November 2009 ist beim Baudepartement des Kantons Appenzell A.Rh. ein Rekurs hängig, weshalb dieser Entscheid noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Auf St. Galler Seite ist das Rechtsverfahren abgeschlossen und das Durchgangszentrum „Landegg“ kann auf St. Galler-Seite eröffnet werden, unabhängig vom Verfahrensverlauf auf Appenzeller-Seite.

3. Wienacht hat nun lang genug für die ganze Bevölkerung von AR den Kopf hingehalten. Wir verlangen im Sinne einer Opfersymmetrie, dass der Gemeinderat vom Kanton in nützlicher Frist und mit Druck eine Ersatzlösung fordert, aber nicht nur 280 Meter weiter!

Ziel des Gemeinderates ist eine Zukunft ohne Asylzentrum im Betroffenheitsgebiet von Wienacht. Dass dies jedoch nicht von Heute auf Morgen passieren kann ist sicherlich einzusehen. 12 Jahre mag als lange Zeit erscheinen. Leider ist es auch hier wie im täglichen Leben: Nicht alles was wünschbar ist, ist politisch auch sofort umsetzbar.

Insofern nimmt der Gemeinderat für sich in Anspruch, auch diesen dritten Punkt der Petition vom März 2009 behandelt und eine nützliche Frist verbindlich mitverhandelt zu haben.

Kommunikation durch den Gemeinderat

Anlässlich der Orientierungsversammlungen vom 5. März 2009, 23. März 2009 und 17. November 2009 sowie mit persönlich adressierten Briefen vom Juli und November 2009 hat der Gemeinderat die Bevölkerung regelmässig über die Zielsetzung der Verhandlungen und den aktuellen Stand informiert.

Zitiert aus einer Folie der öffentlichen Orientierungsversammlung vom 23. März 2009:

„Gemeinderat ist der Auffassung, dass nebst der rechtlichen Abklärung über ein Durchgangszentrum verhandelt werden muss.“

Zitiert aus dem Brief an die Bevölkerung vom Juli 2009:

„Wir haben den beteiligten Kantonen unsere Bedingungen vorgestellt, unter denen der Gemeinderat einem Durchgangszentrum nach Abschluss aller Rechtsabklärungen zustimmen könnte. Dabei haben wir uns von der Verträglichkeit für die Einwohnerinnen und Einwohner von Wienacht-Tobel leiten lassen, welche unterschiedlich ist.

Die Bedingungen betreffen zum einen eine Festlegung der Maximalbelegung und zum anderen die Betriebsdauer des Durchgangszentrums. Wir müssen politisch anerkennen, dass ein Durchgangszentrum im Moment nicht verhindert werden kann. Somit muss ein einziges Durchgangszentrum „Landegg“ mit der bestehenden Situation im „Alpenblick„ verglichen werden. Dort leben ca. 50 Personen direkt im Ortskern, die nicht rund um die Uhr betreut sind. Zudem ist die Laufzeit des „Alpenblicks“ offen.

Wenn die Gemeinde einem Durchgangszentrum in der „Landegg“ zustimmt, dann nur, wenn die Maximalbelegung um „rund 100 Personen“ auf die Laufzeit des ursprünglichen Mietvertrags von zwölf Jahren festgelegt wird. Und dies bei einem Betriebskonzept, das eine 7 x 24h-Betreuung garantiert. Ein solches Durchgangszentrum wäre dann grösser, aber ausserhalb des Dorfkerns und befristet auf zwölf Jahre.

Eine solche Option, welche beinhaltet, dass im Betroffenheitsgebiet von Wienacht–Tobel in zwölf Jahren kein Durchgangszentrum mehr betrieben wird, ist aus Sicht der Gemeinde eine politisch wie sozial verträgliche Lösung, an der wir derzeit arbeiten. In diesem Punkt sind wir noch nicht vollständig einig mit den Kantonen, haben aber die Zusage weiterer Verhandlungen nach der Sommerpause. Wir haben klar gemacht, dass dies unser Kompromissvorschlag ist.

Deutlich andere Ergebnisse, welche die Kantone rechtlich ohne uns entscheiden können, werden unseren politischen Widerstand nach sich ziehen. Nach den Verhandlungen wird Sie der Gemeinderat erneut über den Sachstand orientieren, damit Sie aus erster Hand informiert sind.“

Der Gemeinderat hat die Antwort auf die Petition vom März 2009 einstimmig verabschiedet und beschlossen, sämtliche Personen, welche damals die Petition unterzeichnet haben, mit einem Antwortschreiben zu bedienen.

Freundliche Grüsse
Gemeinderat Lutzenberg



Erwin Ganz
Gemeindepräsident

Markus Traber
Vizepräsident

Karl Adler
Gemeinderat

Peter Schalch
Gemeinderat

Hans Dörig
Gemeinderat

Esther Albrecht
Gemeinderätin

Jürg Wehrle
Gemeinderat

Philipp Suhner
Gemeindeschreiber

Datum der Neuigkeit 15. Jan. 2010
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