Jahresrechnung 2014 - Fakultatives Referendum

27. Mai 2015
Referendumsvorlage

Der Gemeinderat von Lutzenberg hat mit Beschluss vom 31. März 2014 und 4. Mai 2015 die

Jahresrechnung 2014 und den Bilanzanpassungsbericht per 1.1.2014

genehmigt.

Die Jahresabrechnung 2014 ist in gekürzter Form in alle Haushaltungen verteilt worden. Weitere Exemplare und die detaillierten Ergebnisse und Zahlen können auf der Gemeindeverwaltung Lutzenberg, telefonisch oder schriftlich, kostenlos angefordert werden.

Die Jahresrechnung untersteht gemäss Art. 8 Bst. c der Gemeindeordnung vom 24. September 2000 dem fakultativen Referendum. Eine Abstimmung findet nur statt, wenn 40 Stimmberechtigte dies innert 20 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen. Die Referendumsfrist dauert vom Freitag, 29. Mai 2015 bis und mit Donnerstag, 18. Juni 2015

Wer ein Referendumsbegehren unterzeichnen will, muss auf einer Unterschriftenliste handschriftlich seinen Namen, Vornamen, sein Geburtsjahr und seine Adresse eintragen. Die Unterschriftenlisten sind vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeindeverwaltung Lutzenberg einzureichen.

Die Unterschriftenlisten haben folgende Angaben zu enthalten:

  • die Gemeinde, in der die Unterzeichnenden politischen Wohnsitz haben;
  • die Bezeichnung des Beschlusses („Jahresrechnung 2014“) über den die Volksabstimmung 
verlangt wird, mit dem Datum der Beschlussfassung durch den Gemeinderat („31. März/
  4. Mai“);
  • den Hinweis, dass sich strafbar macht, wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für
  ein Referendum fälscht (Art. 282 StGB).

Muster einer leeren Unterschriftenliste können bei der Gemeindeverwaltung Lutzenberg bezogen werden.

Lutzenberg, 21. Mai 2015

Zugehörige Objekte

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