Vorverschobene Rücktrittsfrist

10. Dezember 2015
Der Gemeindekanzlei Lutzenberg ist leider das Versehen unterlaufen, die Änderungen der Rücktrittsfrist für Mitglieder des Kantonsrats und von kommunalen Behörden termingerecht zu publizieren. Ein Rücktritt des Kantonsrats und aus kommunalen Behörden (Gemeinderat, Geschäftsprüfungskommission, Kommissionen) ist bis spätestens Ende November schriftlich zu erklären. Grund für diese Vorverschiebung vom 31. Januar auf den 30. November ist die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte AR. Der Gemeinderat Lutzenberg hat daher entschieden, Rücktrittserklärungen, die bis zum 20. Dezember 2015 eingereicht werden, rückwirkend auf den 30. November 2015 für gültig zu erklären.

Die Gemeindekanzlei entschuldigt sich für ihr Versehen, und bitte die Einwohnerinnen und Einwohner zum Verständnis.

Gemeinderat Lutzenberg

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