Öffentliche Planauflage Teilzonenplan Gitzbüchel
In Anwendung von Art. 46ff Baugesetz hat der Gemeinderat Lutzenberg beschlossen,
- den Teilzonenplan Gitzbüchel, GB Nr. 159, 302, 303, Gitzbüchel, Lutzenberg
Allfällige Einsprachen gegen den Teilzonenplan Gitzbüchel sind schriftlich und begründet, innerhalb der vorgenannten Frist, bei der Gemeindeverwaltung Lutzenberg, zH des Gemeinderats einzureichen.
Beachten Sie dazu das beiliegende Inserat.
Gemeinderat Lutzenberg
Entgegen dem beiliegenden Inseratetext dauert die Auflagefrist 30 Tage. Sie wurde aufgrund der gesetzlichen Vorgaben um 10 Tage verlängert.
Zugehörige Objekte
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Planungsbericht_Tzp_Gitzbuchel_mit_Erganzung_aus_Vorprfung.pdf | Download | 0 | Planungsbericht_Tzp_Gitzbuchel_mit_Erganzung_aus_Vorprfung.pdf |
TZP_Gitzbuchel_160307.pdf | Download | 1 | TZP_Gitzbuchel_160307.pdf |
Inserat_offentliche_Auflage.pdf | Download | 2 | Inserat_offentliche_Auflage.pdf |