Anpassung Kantonaler Schutzzonenplan im Bereich Tobel - Öffentliche Auflage

16. März 2016
Anpassung Kantonaler Schutzzonenplan, Parz. Nrn. 534, 538, 544, 553, 554 und 795, Tobel, Lutzenberg, Reduktion Landschaftsschutzzone und Erweiterung der Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung


ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE

In Anwendung von Artikel 14 und Artikel 88 des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz AR, bGS 721.1) hat das Departement Bau und Volkswirtschaft beschlossen, die Änderung des Schutzzonenplans (Reduktion der Landschaftsschutzzone und Erweiterung der Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung, Parzelle Nrn. 534, 538, 544, 553, 554 und 795, Tobel, Lutzenberg) öffentlich aufzulegen.

Die öffentliche Auflage erfolgt während 30 Tagen auf der Gemeinde Lutzenberg, Gitzbüchel 192, 9426 Lutzenberg und dauert vom 18. März 2016 bis zum 16. April 2016.

Die Auflage wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der Auflagefrist können Berechtigte gemäss Art. 111 BauG sowie der Gemeinderat beim Departement Bau und Volkswirtschaft Einsprache erheben. Zur Einsprache ist legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat (Artikel 111 Baugesetz AR).

Allfällige Einsprachen sind während der Dauer der öffentlichen Auflage schriftlich mit Begehren und begründet beim Departement Bau und Volkswirtschaft, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau AR einzureichen.

Zur Eingabe mit blosser Bedeutung von kritischen Hinweisen oder Verbesse-rungsvorschlägen ist jede Person befugt.


9102 Herisau AR, den 14. März 2016

Kanton Appenzell A.Rh.
Departement Bau und Volkswirtschaft

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