Strassenreglement - Vernehmlassungsverfahren
Gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat bei Vorlagen zu allgemeinverbindlichen Reglementen sowie bei anderen wichtigen Geschäften die interessierten Kreise zur Vernehmlassung einzuladen. Gerne laden wir Sie dazu ein.
In der Beilage finden Sie die Erläuterungen sowie den Text zum neuen Reglement. Sie haben die Möglichkeit, bis zum 16. Juli 2016 innerhalb des Vernehmlassungsverfahrens Stellung zur Totalrevision zu nehmen. Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie auch auf unserer Homepage unter „Aktuelles“.
Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens wird der Gemeinderat einen Bericht über die Eingaben erstellen, und allfällige Anpassungen in das neue Reglement einfliessen lassen. Über das Strassenreglement wird anschliessend dem fakultativen Referendum unterstellt.
Besten Dank.
Freundliche Grüsse
Im Auftrag des
Gemeinderats Lutzenberg
Isabelle Coray-Kamber
Zugehörige Objekte
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Synoptische_Darstellung_ErschlR_und_StR_geordnet_nach_Artikeln.docx | Download | 1 | Synoptische_Darstellung_ErschlR_und_StR_geordnet_nach_Artikeln.docx |
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