Nach neuem Schulgesetz können Erziehungsberechtigte ihre Kinder für maximal 4 Halbtage pro Schuljahr vom Unterricht dispensieren lassen. Diese Dispensation ist vorgängig der Klassenlehrperson zu melden.
Für Schulversäumnisse haben die Erziehungsberechtigten der Klassenlehrperson eine schriftliche Begründung einzureichen.
Gesuche um eine Beurlaubung sind frühzeitig an den Schulleiter zu richten.
Weitere Informationen siehe unter
www.schule.ar.ch Zu Schulbesuchen während des Schuljahres sind Sie herzlich eingeladen.
Schuljahr 2010/2011 Herbstferien vom 9. Oktober bis 24. Oktober / 2 Ferienwochen
Kant. Stufenkonferenz vom 1. November
Weihnachtsferien vom 24. Dezember bis 2. Januar / 1 Ferienwoche
Sportferien vom 26. Februar bis 6. März / 1 Ferienwoche
Frühlingsferien vom 9. April bis 25. April / 2 Ferienwochen
Pfingstferien vom 2. Juni bis 13. Juni / 1 Ferienwoche
Kantonale Lehrerkonferenz vom 23. Juni
Sommerferien vom 9. Juli bis 14. August / 5 Ferienwochen
Schuljahr 2011/2012 Herbstferien vom 8. Oktober bis 23. Oktober / 2 Ferienwochen
Kant. Stufenkonferenz vom 1. November
Weihnachtsferien vom 24. Dezember bis 2. Januar / 1 Ferienwoche
Die Turnhallenbenützung in der Ferienzeit wird mit einem speziellen Anschlag an der Garderobentüre bekannt gegeben.