Kehrichtentsorgung

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Montag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsenschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung.

Die aktuellen Kehrichtsackgebühren betragen:
  • 17 l-Sack Fr. 10.00
  • 35 l-Sack Fr. 20.00
  • 60 l-Sack Fr. 35.00
  • 110 l-Sack Fr. 30.00 (5 Stück)

Jährliche Grundgebühr Haushalte: Fr. 40.00
Jährliche Grundgebühr Gewerbe: mind. Fr. 100.00

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Ebenfalls wird das Grüngut separat eingesammelt.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfall-Info, welches wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Hier sehen sie die aktuellen Sammeltouren auf einen Blick:

Link Abfallsammlungen

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

Preis

gratis

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