Hunde lösen
Die Hundesteuer ist für jeden Hund geschuldet, der während der Steuerperiode für länger als drei Monate im Kanton gehalten wird. Die Steuerperiode ist das Kalenderjahr.
Die einfache Hundesteuer beträgt Fr. 100.00 pro Kalenderjahr. Bei zwei oder mehr Hunden verdoppelt sich der Steuerbetrag pro Jahr.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Veterinäramt AR | 071 353 67 55 | veterinaeramt@ar.ch |