Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis darf ab 1. Januar 2024 nur noch von der KESB ausgestellt werden. Wir bitten Sie, Ihre diesbezügliche Anfrage direkt an die KESB zu richten:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Gutenberg Zentrum
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
9102 Herisau
T: +41 71 353 66 60
kesb@ar.ch

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