Abmelden bei der Gemeinde |
Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Mitzubringen ist für Schweizer Bürger der Schriftenempfangsschein und für ausländische Staatsangehörige der Ausländerausweis. Sind Sie militär- oder zivilschutzdienstpflichtig, müssen Sie ebenfalls Ihr Dienstbüchlein mitbringen. |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
zugehörige Dienstleistungen: | Umzug, Wegzug und Zuzug |
Ansprechspersonen: | Herzig Doris |
zuständig: | Einwohnerkontrolle |
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