Abmelden bei der Gemeinde

Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Mitzubringen ist für Schweizer Bürger der Schriftenempfangsschein und für ausländische Staatsangehörige der Ausländerausweis. Sind Sie militär- oder zivilschutzdienstpflichtig, müssen Sie ebenfalls Ihr Dienstbüchlein mitbringen.

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