Militärische Meldepflicht für Schweizer Bürger

Falls Sie zügeln, melden Sie sich beim Einwohneramt Ihrer bisherigen Gemeinde ab.

Sie können die militärische Meldepflicht über das Einwohneramt erfüllen, indem Sie Ihr Dienstbüchlein dort bei der Abmeldung als Einwohner abgeben.

Sie können Ihr Dienstbüchlein aber auch direkt an das Amt für Militär AR (Kreiskommando) für die nötige Erfassung der neuen Adresse und zur Erfüllung der Meldepflicht einreichen.

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