HinweisAlle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter
www.ar.ch und des Bundes unter
www.admin.ch
UrnenöffnungszeitenHaufen-Brenden-Hof im Gemeindehaus, Lutzenberg:
- jeweils am Samstag von 18.00 - 19.00 Uhr
- jeweils am Sonntag von 09.00 - 10.30 Uhr
Wienacht-Tobel im Schulhaus Tanne, Wienacht-Tobel:
- jeweils am Samstag von 19.00 - 20.00 Uhr
- jeweils am Sonntag von 08.30 - 10.00 Uhr
UrnenstandortUrne Gemeindehaus: Gitzbüchel 192, 9426 Lutzenberg
Urne Schulhaus Tanne: Tanne 55, 9405 Wienacht-Tobel
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Legen Sie den Stimmausweis zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (nicht frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist