Schlichtungsstelle für Miete und Nichtlandwirtschaftliche Pacht

Sachliche Zuständigkeit

Die Schlichtungsstelle erteilt unentgeltlich Auskunft zu Fragen betreffend Miete und Pacht unbeweglicher Sachen (Wohnungen, Liegenschaften, Geschäftsräume). Telefonische Anfragen werden in der Regel vormittags entgegengenommen. Persönliche Beratungsgespräche finden nur nach telefonischer Voranmeldung statt.

Überdies ist die Schlichtungsstelle zuständig zur Behandlung aller Streitigkeiten aus Miet- und nichtlandwirtschaftlichen Pachtverhältnissen (im Gegensatz zu anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten, die beim Vermittler anzumelden sind). Wenn es jedoch um Pachtstreitigkeiten geht, bei denen landwirtschaftliche Grundstücke betroffen sind, ist der Vermittler, anschliessend das Kantonsgericht zuständig.

Örtliche Zuständigkeit

Die Schlichtungsstelle ist zuständig für Streitigkeiten bezüglich Miet- und nichtlandwirtschaftlichen Pachtobjekten, die im Kanton Appenzell Ausserrhoden liegen.

Kontakt

Schlichtungsstelle für Miete und Nichtlandwirtschaftliche Pacht
Landsgemeindeplatz 7c / Fünfeckpalast
9043 Trogen
Tel. 071 343 65 26
schlichtungsstelle@ar.ch

Website