Erlass Überbauungsplan Altersgerechtes Wohnen Brenden, Fakultatives Referendum
In Zusammenhang mit dem Überbauungsplan Altersgerechtes Wohnen Brenden hat der Gemeinderat in Anwendung von Art. 46 ff. des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz; bGS 721.1) den Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften vom 11. November bis 11. Dezember 2022 auf der Gemeindekanzlei und der Gemeindewebsite öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
In Anwendung von Art. 48 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1; Baugesetz; abgekürzt BauG) hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 9. Januar 2023 den
Überbauungsplan Altersgerechtes Wohnen Brenden mit Sonderbauvorschriften und Planungsbeilagen
erlassen und zuhanden des fakultativen Referendums verabschiedet.
Angaben zur Auflage
Der Überbauungsplan samt Sonderbauvorschriften und Planungsbeilagen kann auf der Webseite der Gemeinde Lutzenberg www.lutzenberg.ch unter der Rubrik "Aktuelles – Baupublikationen" oder auf der Gemeindekanzlei im 1. Stock eingesehen werden.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Eine Abstimmung findet nur statt, wenn 40 Stimmberechtigte dies innert 20 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen. Die Referendumsfrist läuft von Freitag, 20. Januar 2023, bis Donnerstag, 9. Februar 2023.
Lutzenberg, 20. Januar 2023
Gemeinderat Lutzenberg
Zugehörige Objekte
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Beilage_B1_Richtprojekt.pdf | Download | 2 | Beilage_B1_Richtprojekt.pdf |
Beilage_B2_Konzept_Baumschutz_und_Baumpflege.pdf | Download | 3 | Beilage_B2_Konzept_Baumschutz_und_Baumpflege.pdf |