Ortsplanungsrevision Lutzenberg
Das Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) verlangt vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden eine haushälterische und auf die erwünschte Entwicklung ausgerichtete Ordnung der Besiedlung. Dabei sind die Ziele und Grundsätze der Planung zu beachten und der Bevölkerung ist eine geeignete Mitwirkung zu ermöglichen (Art. 1ff RPG). Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (BauG) ist die Ortsplanung Sache der politischen Gemeinde (Art. 3 BauG). Die Gemeinde erlässt dafür Richtpläne, Baureglement, Zonenpläne und Sondernutzungspläne (Art. 15ff BauG).
Die Gemeinde Lutzenberg verfügt über eine aktuelle Richtplanung aus dem Jahr 2013. Geänderte Grundlagen bedingen jedoch eine Ergänzung der bestehenden Richtplanung insbesondere mit dem Thema der Innenentwicklung. Die Revision des Zonenplans wurde im Lichte der Umsetzung des ehemaligen Art. 56 BauG im Jahr 2014 sistiert. Im Zusammenhang mit der Ergänzung des Richtplans wird auch eine Anpassung des Zonenplans erforderlich.
Die Ortsplanungsinstrumente sollen in einem straffen und zielgerichteten Prozess nach den übergeordneten Vorgaben erarbeitet werden. Dazu gehört, dass:
- die Innenentwicklungspotenziale sowie die Anforderungen hinsichtlich
- Rücksichtnahme auf vorhandene Qualitäten über eine Quartieranalyse ermittelt werden;
- die Richtplanung, als zentrales Strategieinstrument der Gemeindeentwicklung, um den Teil Innenentwicklung ergänzt wird;
- der Zonenplan mit dem Baureglement nach den Vorgaben des BauG einer Teilrevision unterzogen wird;
- die Erhältlichkeit der Bauzonen mittels des neuen Instrumentariums des BauG gesichert wird;
- die ganze Planung durch eine geeignete Kommunikation begleitet wird.
Die Ortsplanungskommission Lutzenberg hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Ortsplanung auseinandergesetzt. In der Vergangenheit wurde die Einreichung in die kant. Vorprüfung aufgeschoben da der Rat mit der Ausarbeitung nicht einverstanden war. Im Allgemeinen betraf es die Auszonungen der Grünzonen (=Nichtbauzone).
Damit das Raumplanungsgesetz des Bundes erfüllt werden kann und damit sich die Gemeinde Lutzenberg in den nächsten Jahren weiterentwickeln kann, bedarf es diverser Anpassungen, die im Planungsbericht aufgeführt und in den entsprechenden Unterlagen nachgeführt sind.