Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ar.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Kontakt

Gemeindekanzlei, simona.maiorana@lutzenberg.ar.ch

Urne Öffnungszeiten

Samstags
Schulhaus Tanne, Wienacht-Tobel
von 18.00 - 19.00 Uhr

Sonntags
Haufen-Brenden-Hof im Gemeindehaus, Lutzenberg:
von 09.00 - 10.30 Uhr

Urnenstandort

Urne Gemeindehaus: Gitzbüchel 192, 9426 Lutzenberg
Urne Schulhaus Tanne: Tanne 55, 9405 Wienacht-Tobel

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:

Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Legen Sie den Stimmausweis zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (nicht frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist