Aufhebung Quartierplan Hof

Der Quartierplan Hof von 1984 umfasst 29 Grundstücke im Gebiet Hof der Gemeinde Lutzenberg. Gemäss Art. 37 Abs. 5 BauG sind rechtskräftige Sondernutzungspläne nach zehn Jahren zu überprüfen und, falls notwendig, an geänderte Verhältnisse anzupassen. Da der Überbauungsplan in zwischen deutlich älter als zehn Jahre ist und der Perimeter des Quartierplans Hof in der Zwischenzeit überbaut wurde, haben sich die Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt des Erlasses wesentlich verändert. Da alle Grundstücke, welche innerhalb des Quartierplanperimeters überbaut werden können, auch überbaut sind, soll der Quartierplan aufgehoben werden.

 

Volksdiskussion: Vernehmlassung zur Aufhebung des Quartierplans Hof

Gestützt auf Art. 6 des Baugesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat der Gemeinderat Lutzenberg an seiner Sitzung vom 5. Oktober 2026 die Aufhebung des Quartierplans Hof für die öffentliche Mitwirkung freigegeben und das Mitwirkungsverfahren eröffnet.

Die Unterlagen sind vom 12. Oktober bis 10. November 2026 auf www.mitwirken-lutzenberg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aufgeschaltet. Stellungnahmen und Anregungen können dort direkt und unkompliziert elektronisch eingereicht werden. Die elektronische Mitwirkung wird bevorzugt.

Die Unterlagen können zudem während der Mitwirkungsfrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden und sind auf der Website der Gemeinde Lutzenberg unter Portrait / Ortsplanung verfügbar. Stellungnahmen können auch schriftlich bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Link zur elektronischen Mitwirkung: https://mitwirken-lutzenberg.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Dokumente

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PB_Aufh_QP_Hof_260928 (PDF, 48.46 MB) Download 0 PB_Aufh_QP_Hof_260928
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