Aufhebung Quartierplan Hof
Der Quartierplan Hof von 1984 umfasst 29 Grundstücke im Gebiet Hof der Gemeinde Lutzenberg. Gemäss Art. 37 Abs. 5 BauG sind rechtskräftige Sondernutzungspläne nach zehn Jahren zu überprüfen und, falls notwendig, an geänderte Verhältnisse anzupassen. Da der Überbauungsplan in zwischen deutlich älter als zehn Jahre ist und der Perimeter des Quartierplans Hof in der Zwischenzeit überbaut wurde, haben sich die Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt des Erlasses wesentlich verändert. Da alle Grundstücke, welche innerhalb des Quartierplanperimeters überbaut werden können, auch überbaut sind, soll der Quartierplan aufgehoben werden.
Weitere Informationen folgen in Kürze.