Erbschaftsamt

Das Erbschaftsamt erfüllt alle im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EGzZGB) vorgesehenen Aufgaben im Erbschaftswesen gemäss besonderem Delegationsbeschluss des Gemeinderates sowie Notariatsaufgaben mit Schwerpunkt des Güter- und Erbrechts.

  • Inventarisation und Nachlasssicherung (Art. 76 ff EGzZGB)
  • Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen
  • Ermittlung der Erbfolge
  • Erstellung von Erbenbescheinigungen
  • Vorbereitung und Durchführung der Erbteilungen
  • Veranlagung und Bezug der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern
  • Beratung, Errichtung und Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen, Erbverträgen und Vorsorgeaufträgen (Notariat)
  • Führen der Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge

 

Erbschafts- / Vermächtnis- / Schenkungssteuer: Hinweise

Zuständigkeit

Der Staat erhebt von bestimmten natürlichen und juristischen Personen Erbschafts- und Schenkungssteuern. Der Ertrag fällt je zur Hälfte an die Gemeinde und den Kanton. Für die Veranlagung und den Einzug der Steuern ist das Erbschaftsamt der Gemeinde zuständig.

 

Nicht steuerpflichtig

Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen an Nachkommen sowie Stief- und Pflegekinder, den Ehegatten und die Eltern sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden steuerfrei.

 

Hingegen sind steuerpflichtig:

  1. zu 12 Prozent
    Zuwendungen an den nichtverheirateten Lebenspartner (Freibetrag: Fr. 10‘000.00). Als Lebenspartner gilt die während fünf oder mehr Jahren vor dem Tod der verstorbenen Person mit dieser in ununterbrochener Hausgemeinschaft lebende Person, sofern die verstorbene Person an deren Unterhalt wesentliche beigetragen hat oder Gemeinschaftlichkeit der Mittel bestanden hat.
     

  2. zu 22 Prozent
    Zuwendungen an Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter und Grosseltern (Freibetrag: Fr. 5‘000.00).
     

  3. zu 32 Prozent
    Zuwendungen an alle übrigen Empfänger (Freibetrag: Fr. 5‘000.00).

     

    siehe auch: https://www.ar.ch/verwaltung/departement-finanzen/steuerverwaltung/gesetze-und-weisungen/

     

Kontakt

Erbschaftsamt
Gitzbüchel 192
9426 Lutzenberg
Tel. 071 886 70 82
simona.maiorana@lutzenberg.ar.ch

Personen

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