Deponierung Ehe-/Erbverträge und Testamente

Die Gemeindekanzlei Lutzenberg ist für die Deponierung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen von Personen mit Wohnsitz in Lutzenberg zuständig. Für die Hinterlegung wird eine einmalige Gebühr von Fr. 20.00 zzgl. MwSt erhoben.

Preis

20.00

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