Betreibungsauskünfte

Das Einsichtsrecht in das Betreibungsregister ist nur gegeben, wenn der Auskunftsersuchende sein Auskunftsinteresse auch genügend glaubhaft macht. Als Interessennachweis gelten z.B. Mietinteressentenformulare, Kaufverträge, Rechnungen oder Mahnungen. Eine Auskunft über die eigene Person erhält man gegen Vorlage eines Personalausweises

Die Auskunft beschränkt sich auf die letzten 5 Jahre und die Wohnsitzdauer in der Gemeinde. Sie kostet Fr. 17.00 zuzüglich Portoauslagen.

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