Erbschaftsamt
Das Erbschaftsamt ist zuständig für Notariatsaufgaben mit Schwerpunkt des Güter- und Erbrechts. Die Hauptaufgaben umfassen die Beratung, Errichtung und Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen und Erbverträgen, die Inventarisation sämtlicher Nachlässe, die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge, die Erstellung von Erbbescheinigungen
Erbschafts- / Vermächtnis- / Schenkungssteuer: Hinweise
Zuständigkeit Der Staat erhebt von bestimmten natürlichen und juristischen Personen Erbschafts- und Schenkungssteuern. Der Ertrag fällt je zur Hälfte an die Gemeinde und den Kanton. Für die Veranlagung und den Einzug der Steuern ist das Erbschaftsamt der Gemeinde zuständig.
Nicht steuerpflichtig Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen an Nachkommen sowie Stief- und Pflegekinder, den Ehegatten und die Eltern sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden steuerfrei.
Hingegen sind steuerpflichtig:
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