Himmelslaternen - zulässig in Lutzenberg?

Ist das Steigenlassen von Himmelslaternen zulässig oder nicht?

Wöchentlich wird unsere Gemeindekanzlei deswegen angefragt.

Leider ist in Lutzenberg und Wienacht-Tobel das Steigenlassen von Himmelslaternen aufgrund der Richtlinien des Bundesamts für Zivilluftfahrt nicht gestattet. Unsere Gemeinde liegt im Einzugsgebiet des Flugplatz St.Gallen-Altenrhein und in unmittelbarer Nähre zur Schweizer Grenze und hält damit die Mindestdistanz von 5 km zu Flughäfen und Landesgrenzen nicht ein.

Bitte kontaktieren Sie das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL unter:
http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/02007/

Ausnahmebewilligungen für das Steigenlassen von Himmelslaternen kann der Flughafen St.Gallen-Altenrhein (mailto:c-office@peoples.ch) erteilen.

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Bemerkung

Um Näheres zu erfahren informieren Sie sich direkt beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL.

Verfahren

Keines

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