AFP Aufgaben- und Finanzplan 2023 - 2025Gemäss Finanzhaushaltsgesetz müssen die Gemeinden einen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) erarbeiten. Der AFP wird nach der Fertigstellung des Voranschlages erstellt, vom Gemeinderat genehmigt und dann im Internet veröffentlicht. Der AFP ist nicht Teil der Abstimmung, sondern dient der Information.
Zuständige Instanz: Finanzverwaltung
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