Sozialversicherung
Weiterführende Informationen finden Sie bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden sowie bei der Informationsstelle AHV/IV.
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht aus. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV in Form von Ergänzungsleistungen und Beihilfen aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet und verfügt die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Formulare laden Sie bitte auf der Homepage der Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden herunter.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| AHV-Zweigstelle | 071 886 70 85 | noemi.massari@lutzenberg.ar.ch |