Zusatzleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht aus. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV in Form von Ergänzungsleistungen und Beihilfen aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet und verfügt die Kant. Ausgleichskasse von A.Rh., ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Wir geben wir Ihnen an unserem Schalter gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen ab.

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