Kommunale Baugesuchspublikation

23. Oktober 2026

Die Bauanzeige liegt als Dokument bei. 

Ort der Planauflage:

Gemeinde Heiden
Regionale Bauverwaltung
Kirchplatz 6
9410 Heiden                             

Rechtliche Hinweise

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich mit bestimmten, begründeten Begehren bei der nachstehenden Kontaktstelle einzureichen.
Publikation nach Art. 103 des Baugesetzes (bGS 721.1)              

Ergänzende rechtliche Hinweise

Einsprachen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung (Art. 103 Abs. 2 BauG), zuhanden der Baubewilligungskommission Lutzenberg an die Regionale Bauverwaltung, Kirchplatz 6, Postfach 64, 9410 Heiden, einzureichen.              

Zugehörige Objekte

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