Grundstück - Kaufvertrag
Der Kauf und Verkauf von Grundstücken ist zwingend über das zuständige Grundbuchamt abzuwickeln. Dieses bereitet den Kaufvertrag nach den Wünschen der Parteien vor. Kommt eine Einigung zustande, findet die amtliche Beurkundung beim Grundbuchamt Lutzenberg statt. Die öffentliche Beurkundung ist zwingend erforderlich.
Aktionen
Zuständige Instanz: Grundbuchamt Walzenhausen-Lutzenberg-Reute
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